Kreisgruppe Landshut

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Bitte nicht anfassen!

19. März 2019

In Wiese, Feld und Wald beginnt jetzt die Brut- und Setzzeit. Der BJV appelliert an Spaziergänger und Naturfreunde, auf den Wegen zu bleiben und Jungtiere nicht anzufassen.

Während der Brut- und Setzzeit verwandeln sich Wiese, Feld und Wald in eine große Kinderstube, übrigens auch in der unmittelbaren Nähe von Siedlungen. Um dem Tier- und Artenschutz zu genügen, empfiehlt der Bayerische Jagdverband (BJV) deshalb allen Naturfreunden, im Frühjahr auf den Wegen zu bleiben. Prof. Dr. Jürgen Vocke: „Damit stören sie die Wildtiere am wenigsten, denn Biologen haben herausgefunden, dass Menschen und auch Hunde, die auf den Wegen bleiben, von Wildtieren nicht als Bedrohung wahrgenommen werden. “

Vorsicht vor der wilden Sau
Sehr früh im Jahr bringen die Wildschweine ihren Nachwuchs, die Frischlinge, zur Welt. Da heißt es, vorsichtig sein. Die Wildschweinmutter, die Bache, verteidigt ihren Nachwuchs vehement, wenn sie Gefahr wittert. Das Kinderzimmer, den so genannten Wurfkessel, richtet die Bache gerne im dichten Brombeergebüsch, im Jungaufwuchs von Buchen und Kiefern oder im Schilf ein. Besonders gefährdet sind Hunde, wenn sie dem Nachwuchs zu nahekommen. Sie können schwer verletzt werden.

Tarnen und Täuschen
Frischlinge, Junghasen, Rehkitze und Entenküken sind gut getarnt und nahezu unsichtbar, wenn sie sich bei Gefahr nahezu reglos ins Gras oder die Feldmulde drücken. Die Muttertiere lassen den Nachwuchs auch viel allein, um Fressfeinde nicht auf die Jungen aufmerksam zu machen. Feldhasenmütter suchen ihre Jungen nur zweimal am Tag auf, um sie mit zwei kräftigen Portionen fettreicher Milch zu füttern. Einzelne Jungtiere auf der Wiese oder im Feld sind also in der Regel nicht verwaist, sondern werden zu ihrem Schutz allein gelassen.

Bitte nicht anfassen!
Für den Menschen heißt das, schnell weggehen und die kleinen Tiere bitte nicht anfassen. Haben die Jungtiere den Geruch des Menschen erst angenommen, werden sie oft von den Muttertieren verstoßen und verhungern. Im Zweifelsfall sollten Naturliebhaber den ortsansässigen Jäger oder die Polizei informieren. Der Jäger kann den Zustand des Tieres einschätzen und gegebenenfalls handeln.

Wehe, wenn sie losgelassen
Vielerorts gilt zum Schutz der Jungtiere Leinenpflicht für Hunde. Die Gemeinde oder das Ordnungsamt informieren über die geltenden Vorschriften. Grundsätzlich sollten die Vierbeiner im Einflussbereich vom Halter bleiben und auf Ruf oder Pfiff hören oder eben an der Leine geführt werden, rät der BJV.

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