Kreisgruppe Landshut

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Allgemeinverfügung Einsatz von Schalldämpfern im LKr Landshut

17. Mai 2020

Der Landkreis Landshut hat mit dem Amtsblatt Nr. 24/2020 den Einsatz von Schalldämpfern für die Jagdausübung mit für die Jagd zugelassenen Langwaffen für Munition mit Zentralfeuerzündung per Allgemeinverfügung für alle Reviere im Landreis Landshut genehmigt.

Der Grund für diese Allgemeinverfügung ist der Gesundheitsschutz aller Menschen und Tier, welche von der unmittelbaren Jagdausübung betroffen sind.

Die komplette Allgemeinverfügung mit allen Informationen finden Sie in nachfolgendem Dokument des Landratsamts Landshut.

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